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Was ist eine Stillhalteerklärung – und wann wird sie im Erbbaurecht benötigt?

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Andreas Schössow

Experte für Finanzierung

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Stillhalteerklärung schützt die Bank bei Krediten, die mit einem Erbbaurecht verbunden sind.
  • Der Erbbaurechtsgeber verpflichtet sich darin, bestimmte Rechte vorübergehend nicht auszuüben.
  • Sie wird vor allem dann benötigt, wenn du ein Haus auf einem Erbbaugrundstück beleihst.
  • Ohne Stillhalteerklärung vergeben viele Banken keine Baufinanzierung.
  • Ziel ist es, die Rechte des Kreditgebers im Grundbuch abzusichern.
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Stillhalteerklärung Erbbaurecht

Wenn es um Grundstücke mit Erbbaurecht geht, wollen Banken gerne eine Stillhalteerklärung als Bedingung für die Kreditvergabe abschließen. Sie spielt also vor allem dann eine Rolle, wenn eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück finanziert oder verkauft werden soll. Doch was genau ist eine Stillhalteerklärung, warum verlangen Banken sie und wann ist sie wirklich nötig? Im Folgenden erfährst du alles Wichtige rund um das Thema.

Was ist eine Stillhalteerklärung genau?

Eine Stillhalteerklärung ist ein rechtliches Dokument, das der Erbbaurechtsgeber (also der Eigentümer des Grundstücks) gegenüber der Bank des Erbbauberechtigten abgibt. Darin verpflichtet er sich, bestimmte Rechte, etwa die Kündigung oder Löschung des Erbbaurechts, nicht ohne Zustimmung der Bank auszuüben.

Konkret bedeutet das: Wenn du ein Haus auf einem Erbbaugrundstück finanzierst, möchte die Bank sicherstellen, dass sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihre Ansprüche wahren kann.

Durch die Stillhalteerklärung bleibt das Erbbaurecht bestehen, bis die Bank über die Situation entscheiden kann. Sie ist also eine Schutzvereinbarung zugunsten des Kreditgebers.

Stillhalteerklärung Vereinbarung

Stillhalteerklärung im Erbbaurecht

Im Erbbaurecht besitzt du zwar das Gebäude, nicht aber das Grundstück darunter. Wenn du für dieses Haus einen Kredit aufnimmst, dient das Erbbaurecht selbst als Sicherheit für die Bank. Sollte es aber vorzeitig beendet oder gelöscht werden, verliert die Bank ihre Sicherheit. Genau hier kommt die Stillhalteerklärung im Erbbaurecht ins Spiel.

Banken verlangen diese Erklärung, bevor sie eine Finanzierung für die beschriebene Art von Immobilien bewilligen. Der Grundstückseigentümer (z. B. eine Kirche, Gemeinde oder Stiftung) bestätigt damit, dass er das Erbbaurecht nicht einfach auflöst, solange die Bank offene Forderungen hat. Ohne diese Zusicherung lehnen viele Kreditgeber das Darlehen ab. Der Pfandwert wäre aus ihrer Sicht sonst zu unsicher.

Wie wird die Stillhalteerklärung erstellt und was steht drin?

Die Stillhalteerklärung wird meist von der finanzierenden Bank vorbereitet und dem Erbbaurechtsgeber zur Unterschrift vorgelegt. Typische Inhalte der Stillhalteerklärung sind:

  • Verpflichtung zur Nichtkündigung des Erbbaurechts ohne Zustimmung der Bank
  • Zustimmung zur Eintragung der Bank im Erbbaugrundbuch
  • Mitteilungspflichten, wenn Änderungen oder Störungen im Vertragsverhältnis auftreten
  • Regelungen für den Fall einer Zwangsversteigerung oder Insolvenz


Oft handelt es sich um ein
standardisiertes Formular, das individuell angepasst wird.

Wichtig: Die Erklärung betrifft nur das Verhältnis zwischen Bank und Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte bleibt weiterhin Vertragspartner beider Seiten.

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Konkrete Sachverhalte sind immer unterschiedlich. Falls du individuelle Fragen hast, melde dich gerne bei uns.

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BaufiTeam Finanzierungsexperten

Fazit: Kleine Formalie mit großer Wirkung

Die Stillhalteerklärung mag auf den ersten Blick wie reine Formalität wirken, ist aber im Erbbaurecht von zentraler Bedeutung. Ohne sie riskieren Banken den Verlust ihrer Kreditsicherheiten und verweigern daher häufig die Finanzierung.

Für dich als Bauherr oder Käufer eines Erbbaurechts bedeutet das: Eine Stillhalteerklärung ist kein Hindernis, sondern eine notwendige Voraussetzung, um dein Vorhaben rechtlich abzusichern. Wenn du sie frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer klärst, steht einer erfolgreichen Finanzierung auf Erbbaugrund nichts mehr im Weg.

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Finanzierungsberater & Vertriebsleiter

Andreas Schössow, unser Finanzierungsexperte bei BaufiTeam, berät seit 15 Jahren erfolgreich zu Immobilienkauf und -finanzierung.

Er vermittelt Anschluss- und Baufinanzierungen, Forward-Darlehen als auch Kredite für Modernisierungen, stets mit den Bedürfnissen seiner Kunden im Fokus. Mit umfassender Marktkenntnis und Finanzexpertise macht Andreas komplexe Themen verständlich.

Andreas Schössow