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Sicherungszweckerklärung für Grundschulden verstehen

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Andreas Schössow

Experte für Finanzierung

Infos zum Autor

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Sicherungszweckerklärung bestimmt, welche Kredite durch die Grundschuld abgesichert sind.
  • Sie schützt dich davor, dass die Bank deine Grundschuld für beliebige Forderungen nutzt.
  • Achte auf klare Formulierungen, damit nur dein Immobilienkredit abgesichert wird.
Inhalte auf dieser Seite
Sicherungszweckerklärung Grundschulden

Die Sicherungszweckerklärung für Grundschulden klingt erst einmal juristisch trocken, ist aber für deine Baufinanzierung extrem wichtig. Sie legt fest, welche Forderungen durch die Grundschuld abgesichert werden. Ohne dieses Dokument weißt du nicht genau, wofür deine Immobilie als Sicherheit haftet. Hier erfährst du, was dahinter steckt und worauf du achten musst.

Was ist eine Sicherungszweckerklärung und warum ist sie wichtig?

Die Sicherungszweckerklärung ist ein Vertrag zwischen dir und der Bank, der festlegt, welcher Zweck hinter der Grundschuld steht. Ohne sie könnte die Bank die eingetragene Grundschuld theoretisch für weitere Schulden von dir verwenden, etwa für einen Dispokredit oder andere Darlehen. Mit der Erklärung wird genau festgehalten, welcher Kredit abgesichert wird und unter welchen Bedingungen die Bank auf deine Immobilie zugreifen darf. 

Kurz gesagt: Sie schützt dich vor einer zu weitreichenden Haftung.

Welche Inhalte sollten in der Sicherungszweckerklärung stehen?

Damit du gut abgesichert bist, sollte die Erklärung klar und eindeutig formuliert sein. Typische Inhalte sind:

  • Genauer Verwendungszweck der Grundschuld (z. B. Immobilienkredit mit Nummer X)
  • Höhe der abgesicherten Forderung
  • Bedingungen für die Verwertung der Grundschuld
  • Rückgewähranspruch: Wann die Grundschuld nach Rückzahlung freigegeben wird

     

Achte darauf, dass kein Gesamtzweckverweis enthalten ist, durch den die Bank die Grundschuld für alle jetzigen und zukünftigen Schulden heranziehen könnte.

Häufiger Fehler und wie du ihn vermeidest

Ein häufiger Stolperstein ist eine (zu) weite Sicherungszweckerklärung, bei der du nicht nur mit dem Immobilienkredit, sondern auch mit anderen Bankverbindlichkeiten haftest. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Bank bei Zahlungsschwierigkeiten auf dein Haus zugreifen darf und das sogar, wenn der Baukredit selbst pünktlich bedient wird.

Tipp: Bestehe auf eine eng gefasste Sicherungszweckerklärung für deine Grundschulden, die ausschließlich auf deinen Immobilienkredit beschränkt ist. Lass die Formulierungen im Zweifel von einer fachkundigen Person prüfen. 

Definition: Was ist eine weite Sicherungszweckerklärung?

Eine weite Sicherungszweckerklärung bedeutet, dass deine Grundschuld nicht nur für den Immobilienkredit gilt, sondern für alle aktuellen und zukünftigen Schulden, die du bei derselben Bank hast oder haben könntest.

Kurz gesagt: Stell dir vor, du hast bei deiner Bank einen Baukredit aufgenommen. Zusätzlich nutzt du später vielleicht noch den Dispo, nimmst einen Autokredit oder eine Kreditkarte derselben Bank. Wenn du eine weite Sicherungszweckerklärung unterschrieben hast, darf die Bank im Ernstfall auch wegen dieser anderen Schulden auf deine Immobilie zugreifen – selbst wenn du den Baukredit ordnungsgemäß bezahlst.

Definition “weit”
Weit = Die Bank darf die Grundschuld als Sicherheit für mehr als nur den Baukredit verwenden.

Für Kreditnehmer ist das riskanter als eine enge Sicherungszweckerklärung, die lediglich deine Grundschuld aufführt und somit die Haftung wirklich nur auf den Immobilienkredit beschränkt.

Wann hast du Anspruch auf Rückgabe der Grundschuld?

Sobald dein Immobilienkredit komplett abbezahlt ist, hast du einen Rückgewähranspruch. Das bedeutet, die Bank muss dir die Grundschuld zurückgeben, entweder durch Löschung im Grundbuch oder durch Abtretung an dich.

Achte darauf, dass in der Sicherungszweckerklärung klar festgelegt ist, wann dieser Anspruch entsteht. So vermeidest du Verzögerungen und zusätzliche Kosten, wenn du später verkaufen oder umschulden möchtest.

Fragen rund um Kredite? Wir helfen weiter!

Konkrete Sachverhalte sind immer unterschiedlich. Falls du individuelle Fragen hast, melde dich gerne bei uns.

Wir sind unabhängige Finanzberater und können dir zum Beispiel bei folgenden Themen weiterhelfen:

  • Erläuterung von Fachbegriffen und Möglichkeiten rund um Sicherungszweckerklärung, Rückgewähransprüche & Grundschuld
  • Detaillierte Fragen rund um Kredite für deinen persönlichen Fall 
  • Planung deiner Rückzahlung inkl. Anschlussfinanzierung und Umschuldung
  • Beratung zur Vertragsgestaltung
BaufiTeam Finanzierungsexperten

Fazit zur Sicherungszweckerklärung für Grundschulden

Die Sicherungszweckerklärung für Grundschulden ist ein zentrales Dokument deiner Baufinanzierung. Sie legt fest, wofür deine Immobilie haften darf und sorgt dafür, dass du nicht für unnötige Risiken gerade stehen musst. Prüfe sie sorgfältig – oder lass sie prüfen – damit klar ist, dass deine Grundschuld wirklich nur für den Baufinanzierungskredit gilt. Ein kleiner Schritt mit großer Schutzwirkung für dich als Kreditnehmer.

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Finanzierungsberater & Vertriebsleiter

Andreas Schössow, unser Finanzierungsexperte bei BaufiTeam, berät seit 15 Jahren erfolgreich zu Immobilienkauf und -finanzierung.

Er vermittelt Anschluss- und Baufinanzierungen, Forward-Darlehen als auch Kredite für Modernisierungen, stets mit den Bedürfnissen seiner Kunden im Fokus. Mit umfassender Marktkenntnis und Finanzexpertise macht Andreas komplexe Themen verständlich.

Andreas Schössow