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Nichtabnahmeentschädigung: Bedeutung, Berechnung & Beispiele

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Andreas Schössow

Experte für Finanzierung

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Nichtabnahmeentschädigung ist eine Gebühr der Bank, wenn du ein zugesagtes Darlehen nicht abrufst.
  • Die Höhe hängt vom Zinsverlust, der Restlaufzeit und den vereinbarten Konditionen ab.
  • Die Entschädigung kann auch bei KfW-Darlehen anfallen (KfW Nichtabnahmeentschädigung).
  • Vorausschauende und realistische Planung, flexible Verträge oder spätere Kreditabnahme verhindern diese unnötigen Kosten für Kreditnehmer.
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Nichtabnahmeentschädigung Beispiel

Wenn du einen Immobilienkredit zugesagt bekommst, ihn später aber doch nicht abrufst, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen.

Sie soll der Bank den finanziellen Schaden ersetzen, der entsteht, weil sie das Darlehen für dich eingeplant hat. Hier erfährst du, was dahintersteckt, wie die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung funktioniert und wie du hohe Kosten vermeiden kannst.

Warum gibt es eine Nichtabnahmeentschädigung?

Mit der Kreditzusage reserviert die Bank Geld für dich zu einem bestimmten Zinssatz. Verzichtest du anschließend auf die Auszahlung, entsteht der Bank ein Verlust, denn sie hätte das Geld in der Zeit anderweitig zu anderen Zinsen vergeben können. Die Nichtabnahmeentschädigung soll diesen Zinsausfall kompensieren.

Wichtig: Die Regelungen gelten sowohl bei normalen Immobilienkrediten als auch bei Förderdarlehen, z. B. kann auch eine KfW Nichtabnahmeentschädigung fällig werden.

Wie wird die Nichtabnahmeentschädigung berechnet?

Die Bank berechnet, wie viel Zinsen sie mit dem reservierten Geld verdient hätte, und zieht ab, was sie nun alternativ am Markt erhält. Die Differenz ist die zu zahlende Entschädigung.

Einfache Berechnungsmethode (vereinfachte Darstellung):

Formel: Darlehenssumme × Zinsdifferenz × Restlaufzeit

Praxisbeispiel 1: Stell dir vor, du bekommst einen Kredit zugesagt, nutzt ihn aber doch nicht.

  • Darlehen/ Geplanter Kredit: 100.000 €
  • Vereinbarter Zinssatz: 3 %
  • Die Bank kann das Geld jetzt nur noch zu 2 % verleihen → Zinsdifferenz: 1 %


Du nimmst den Kredit nicht ab und die Bank hätte dir das Geld für 1 Jahr geliehen.

Rechnung: 100.000 € × 1 % × 1 Jahr = 1.000 € Nichtabnahmeentschädigung

Das bedeutet: Weil du den Kredit nicht genommen hast, verlangt die Bank 1.000 € als Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn.

Beispiel 2 aus der Praxis – mit Teilabnahme (Darlehen nur teilweise abgerufen):

  • Darlehen/ Geplanter Kredit: 300.000 €
  • Du rufst 200.000 € ab → 100.000 € werden nicht abgenommen
  • Zinsdifferenz: 1,2 %
  • Restlaufzeit: 2 Jahre


Rechnung: 
100.000 € × 1,2 % × 2 Jahre = 2.400 € Entschädigung

Das bedeutet: Weil du 100.000 € des Kredits nicht genutzt hast, musst du in diesem Beispiel der Bank 2.400 € als Ausgleich für die entgangenen Zinsen zahlen.

Nichtabnahmeentschädigung Berechnung

Praktische Beispiele aus dem Alltag

Der Hauskauf platzt: Du hast ein Darlehen unterschrieben, aber der Verkäufer tritt vom Kauf zurück. Die Bank kann trotzdem Geld verlangen: außer du hast vertraglich ein Sonderrecht vereinbart.

Finanzierung in zwei Varianten abgeschlossen: Du beantragst parallel ein Bankdarlehen und ein KfW-Darlehen. Am Ende nutzt du nur das Bankdarlehen und stornierst die Förderung. Auch die KfW-Nichtabnahmeentschädigung kann hier anfallen, da die Mittel für dich reserviert wurden.

Fragen rund um Kredite? Wir helfen weiter!

Konkrete Sachverhalte sind immer unterschiedlich. Falls du individuelle Fragen hast, melde dich gerne bei uns.

Wir sind unabhängige Finanzberater und können dir zum Beispiel bei folgenden Themen weiterhelfen:

  • Planung deines Budgets für den Immobilienkauf
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  • Detaillierte Fragen rund um Kredite & Zinsen für deinen persönlichen Fall
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BaufiTeam Finanzierungsexperten

Fazit: Nichtabnahmeentschädigung möglichst vermeiden

Eine Nichtabnahmeentschädigung kann dich schnell mehrere Tausend Euro kosten, besonders bei größeren Kreditsummen. Plane deshalb realistisch, wann und in welcher Höhe du einen Immobilienkredit wirklich brauchst. Kläre mögliche Sonderrechte im Vertrag und prüfe Alternativen wie längere Abruffristen, flexible Vereinbarungen oder nur eine Teilabnahme. Je genauer du vorab planst, desto geringer ist das Risiko unnötiger Zusatzkosten.

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Finanzierungsberater & Vertriebsleiter

Andreas Schössow, unser Finanzierungsexperte bei BaufiTeam, berät seit 15 Jahren erfolgreich zu Immobilienkauf und -finanzierung.

Er vermittelt Anschluss- und Baufinanzierungen, Forward-Darlehen als auch Kredite für Modernisierungen, stets mit den Bedürfnissen seiner Kunden im Fokus. Mit umfassender Marktkenntnis und Finanzexpertise macht Andreas komplexe Themen verständlich.

Andreas Schössow