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Grunderwerbsteuer: Fälligkeit & Zahlungsfristen beim Immobilienkauf

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Andreas Schössow

Experte für Finanzierung

Infos zum Autor

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien fällig.
  • Die Fälligkeit erfolgt nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids vom Finanzamt.
  • Übliche Zahlungsfrist liegt bei 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids, eine Verlängerung ist unter Umständen (bei Angaben von Gründen) möglich.
  • Die Steuer kann auch mal vor oder gleichzeitig mit der Kaufpreiszahlung anfallen.
  • Eine sorgfältige Planung verhindert Nachzahlungen oder Mahngebühren.
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Beim Kauf einer Immobilie fällt neben dem Kaufpreis auch die Grunderwerbsteuer an, ein oft unterschätzter Posten. Aber was ist die Grunderwerbsteuer eigentlich? Sie ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an das Finanzamt gezahlt werden muss.

Sie wird auf der Basis vom vereinbarten Kaufpreis berechnet und dient den Bundesländern als wichtige Einnahmequelle. In diesem Ratgeber erfährst du, wann die Grunderwerbssteuer fällig wird, bezahlt werden muss, welche Fristen gelten und wie du das Thema in deine Planung integrieren kannst.

Grunderwerbsteuer wann fällig

Wann ist die Grunderwerbsteuer genau fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird mit dem Erwerb des Grundstücks oder der Immobilie fällig.

In der Praxis heißt das: Der Notar sendet nach Abschluss des Kaufvertrags alle notwendigen Unterlagen ans Finanzamt. Dort wird der  Grunderwerbsteuerbescheid ausgestellt und dir postalisch zugesandt. Die gängige Frist zur Zahlung beträgt dann 4 Wochen ab Bescheid, wobei sie in bestimmten Fällen auch verlängert werden kann.

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer vor der Kaufpreiszahlung?

Aufgrund des beschriebenen Vorgangs kann es durchaus sein, dass die Grunderwerbssteuer auch vor oder gleichzeitig mit der Kaufpreiszahlung geleistet werden muss. Die eigentliche Zahlung des Kaufpreises wird im Kaufvertrag geregelt. Je nach der getroffenen Vereinbarung kann diese durchaus auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Sollte die Grunderwerbsteuer also vor dem Kaufpreis gezahlt werden, ist das nicht ausgeschlossen oder ungewöhnlich. Die rechtliche Verbindlichkeit des Geschäfts wurde ja durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar sichergestellt. Ein Grund zur Sorge besteht bei dieser vielleicht unerwarteten Reihenfolge im Normalfall nicht.

Beispielrechnung zur Grunderwerbsteuer

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis Immobilie: 350.000 €
  • Steuersatz (z. B. NRW): 6,5 %
  • Berechnung: 350.000 € × 6,5 % = 22.750 € Grunderwerbsteuer


Das bedeutet:
Der Käufer muss zusätzlich zum Kaufpreis 22.750 € an das Finanzamt zahlen, innerhalb der üblichen Zahlungsfrist von vier Wochen nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids.

Fälligkeit Grunderwerbsteuer

Jedes Bundesland legt die Höhe der Steuer selber fest

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf jeder Immobilie in Deutschland an – allerdings unterscheidet sich die Höhe je nach Bundesland deutlich. Damit du einen schnellen Überblick hast, findest du hier die aktuellen Steuersätze im Vergleich.

BundeslandSteuersatzgültig seitGrunderwerbsteuer bei 350.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5,0 %05.11.201117.500 €
Bayern3,5 %01.01.199712.250 €
Berlin6,0 %01.01.201421.000 €
Brandenburg6,5 %01.07.201522.750 €
Bremen5,0 %01.01.201417.500 €
Hamburg5,5 %01.01.202319.250 €
Hessen6,0 %01.08.201421.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %01.07.201921.000 €
Niedersachsen5,0 %01.01.201417.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.201522.750 €
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.201217.500 €
Saarland6,5 %01.01.201522.750 €
Sachsen5,5 %01.01.202319.250 €
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.201217.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.201422.750 €
Thüringen5,0 %01.01.202417.500 €

Der Grunderwerbsteuerbescheid regelt die Zahlungsfristen

Nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheid hast du 4 Wochen Zeit, die Steuer zu überweisen.

Wer die Frist nicht einhält, muss mit Verspätungszuschlägen oder Säumniszuschlägen rechnen. Säumniszuschläge betragen in der Regel 1 % der fälligen Steuer pro Monat, in dem die Zahlung verspätet erfolgt. Verspätungszuschläge können zusätzlich bis zu 10 % der Steuer betragen, wenn das Finanzamt eine verspätete Meldung oder Zahlung feststellt. Es lohnt sich also die Fälligkeit der Grunderwerbssteuer einzuhalten.

Eine Verlängerung der Zahlungsfrist kann unter Umständen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, z. B. bei finanziellen Engpässen oder komplizierten Abwicklungen beim Immobilienkauf.

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Konkrete Sachverhalte sind immer unterschiedlich. Falls du individuelle Fragen hast, melde dich gerne bei uns.

Wir sind unabhängige Finanzberater und können dir zum Beispiel bei folgenden Themen weiterhelfen:

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Fazit: Grunderwerbsteuer einkalkulieren

Die Grunderwerbsteuer ist ein unvermeidbarer Bestandteil beim Immobilienkauf, deren Fälligkeit nach dem Grunderwerbsteuerbescheid beginnt. Eine sorgfältige Planung der Zahlungsfrist und Kenntnis des zu erwartenden Steuerbetrags verhindert finanzielle Überraschungen. Indem du die Steuer rechtzeitig einkalkulierst, kannst du dein Immobilieninvestment sicher und reibungslos abschließen.

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Finanzierungsberater & Vertriebsleiter

Andreas Schössow, unser Finanzierungsexperte bei BaufiTeam, berät seit 15 Jahren erfolgreich zu Immobilienkauf und -finanzierung.

Er vermittelt Anschluss- und Baufinanzierungen, Forward-Darlehen als auch Kredite für Modernisierungen, stets mit den Bedürfnissen seiner Kunden im Fokus. Mit umfassender Marktkenntnis und Finanzexpertise macht Andreas komplexe Themen verständlich.

Andreas Schössow