Bürgschaft beim Immobilienkredit & der Baufinanzierung
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Bürgschaft kann die Kreditvergabe erleichtern – besonders bei geringem Eigenkapital oder schwankendem Einkommen.
- Der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht zahlt.
- Üblich sind Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft – mit unterschiedlichen Verpflichtungen.
- Banken akzeptieren Bürgschaften nur, wenn der Bürge über ausreichend Bonität verfügt.
- Eine Bürgschaft sollte wohlüberlegt sein – sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Bürgen.
Eine Immobilie zu kaufen ist ein großer Schritt – und oft hängt die Finanzierung an strengen Kreditvergaben. Wenn das eigene Einkommen oder die Bonität nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft beim Immobilienkredit & der Baufinanzierung helfen: Ein Familienmitglied oder eine vertraute Person springt ein und sichert den Kredit ab. Klingt nach einer schnellen Lösung – ist aber mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Denn wer bürgt, übernimmt im Ernstfall die volle Verantwortung für den Kredit. In diesem Artikel zeigen wir dir, wann eine Bürgschaft sinnvoll sein kann, welche Risiken dahinter stecken und worauf du unbedingt achten solltest.
Wie funktioniert eine Bürgschaft bei der Baufinanzierung?
Eine Bürgschaft kann für viele Baufinanzierungen das Zünglein an der Waage sein. Denn nicht immer reichen Einkommen, Eigenkapital oder Bonität aus, um einen Kredit alleine stemmen zu können. Hier kommt ein Bürge ins Spiel: Eine dritte Person, meist ein Familienmitglied oder enger Vertrauter, verpflichtet sich gegenüber der Bank, im Fall der Fälle für die Kreditraten einzuspringen. Das bedeutet: Wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, haftet der Bürge für die ausstehenden Beträge.
Auf der einen Seite kann eine Bürgschaft so den entscheidenden Ausschlag geben, damit eine Finanzierung überhaupt zustande kommt – etwa bei jungen Menschen, die zwar ein gutes Einkommen, aber kaum Eigenkapital haben. Oder bei befristeten Arbeitsverträgen, in der Ausbildung oder während der Elternzeit. Auf der anderen Seite bringt eine Bürgschaft auch für beide Seiten finanzielle Risiken mit sich. Umso wichtiger ist es, die Chancen und Fallstricke genau zu kennen.
Wann verlangen Banken eine Bürgschaft?
Bürgschaften sind kein Standard bei Baufinanzierungen oder Immobilienkrediten, können aber in bestimmten Situationen von Banken eingefordert werden. Das passiert vor allem, wenn eine der folgenden Voraussetzungen nicht erfüllt ist:
- zu wenig Eigenkapital
- unsichere oder befristete Einkommenssituation
- schwächere Bonität oder negative SCHUFA-Einträge
- sehr junges Alter oder fehlende Berufserfahrung
Die Bank sieht in diesen Fällen ein erhöhtes Risiko, dass der Kredit nicht wie geplant zurückgezahlt wird. Ein Bürge kann diese Unsicherheit ausgleichen. Wichtig ist: Der Bürge muss selbst wirtschaftlich solide aufgestellt sein, damit die Bank ihn als „Sicherheitsgeber“ akzeptiert.
Wer kann überhaupt als Bürge einspringen?
Grundsätzlich kann jede volljährige, geschäftsfähige Person mit ausreichend guter Bonität als Bürge auftreten. In der Praxis sind es häufig Eltern, Geschwister oder Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass die Bürgschaft freiwillig erfolgt – also ohne Zwang oder Überredung.
Die Bank prüft auch beim Bürgen die Einkommenssituation, bestehende Verbindlichkeiten, SCHUFA-Auskunft und Vermögenswerte. Nur wenn hier alles stimmig ist, wird die Bürgschaft akzeptiert.
Diese Arten von Bürgschaften gibt es
Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft, die sich in ihrem Umfang und der Haftung unterscheiden:
- Ausfallbürgschaft: Der Bürge springt erst ein, wenn alle anderen Möglichkeiten der Kreditrückzahlung durch den Hauptschuldner ausgeschöpft sind. Diese Form ist für Bürgen am sichersten.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Hier kann die Bank sofort den Bürgen in Anspruch nehmen, sobald der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Diese Variante ist die in der Praxis am häufigsten verwendete.
- Höchstbetragsbürgschaft: Die Haftung des Bürgen wird auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
- Zeitlich befristete Bürgschaft: Die Verpflichtung gilt nur für einen vorher definierten Zeitraum.
Chancen: Wann eine Bürgschaft sinnvoll sein kann
Trotz der Risiken kann eine Bürgschaft sehr hilfreich sein – für den Kreditnehmer ebenso wie für den Bürgen, sofern dieser mit der Entscheidung sorgsam umgeht:
- Finanzierungsmöglichkeit trotz Schwachstellen: Ein Bürge kann die Finanzierungszusage sichern, wenn eigene Kriterien nicht ausreichen.
- Bessere Konditionen: Mit einem starken Bürgen im Rücken vergibt die Bank oft günstigere Zinssätze.
- Förderung innerhalb der Familie: Eltern können etwa ihre Kinder unterstützen, ohne direkt Geld schenken oder vererben zu müssen.
- Flexibilität bei Lebensphasen: In der Ausbildung, Elternzeit oder bei Berufsanfängern schafft eine Bürgschaft Spielräume.
Risiken: Welche Verpflichtungen der Bürge wirklich eingeht
Die größte Gefahr für Bürgen ist die unbegrenzte finanzielle Haftung. Wird der Kreditnehmer zahlungsunfähig, kann die Bank sich direkt an den Bürgen wenden. Die Konsequenzen:
- Eigene finanzielle Belastung bis hin zur Zahlungsunfähigkeit
- Negative Auswirkungen auf die eigene Bonität
- Emotionale Belastung in familiären Beziehungen
- Langfristige Verpflichtung, die über Jahre bestehen bleibt
Deshalb sollten Bürgen niemals leichtfertig unterschreiben. Eine unabhängige rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
Bürgschaft oder Mitdarlehensnehmer – was ist besser?
Statt einer Bürgschaft können Kreditgeber auch vorschlagen, eine zweite Person als Mitdarlehensnehmer aufzunehmen. Der Unterschied:
- Bürge: haftet nur, wenn der Hauptschuldner ausfällt
- Mitarlehensnehmer: ist von Anfang an gleichermaßen für die Rückzahlung verantwortlich
Ein Mitdarlehensnehmer bringt der Bank mehr Sicherheit. Für die zweite Person bedeutet es aber auch eine stärkere Verpflichtung. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab. Hier kann dir eine unabhängige Beratung bzgl. einer Kreditvergabe weiterhelfen.
Das musst du beim Bürgschaftsvertrag beachten
Wer eine Bürgschaft eingeht, sollte auf folgende Punkte im Vertrag achten:
- Genaue Bezeichnung der Bürgschaftsart
- Klare Höchstbetragsgrenze
- Zeitliche Begrenzung der Haftung
- Ausdrücklicher Hinweis auf die freiwillige Entscheidung
- Möglichkeit zur Kündigung bei bestimmten Voraussetzungen
Ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht. Bei Unklarheiten sollte ein Anwalt oder unabhängiger Finanzberater hinzugezogen werden.
Fragen rund um Bürgschaften? Wir helfen weiter!
Konkrete Sachverhalte sind immer unterschiedlich. Falls du individuelle Fragen hast, melde dich gerne bei uns.
Wir sind unabhängige Finanzberater und können dir zum Beispiel bei folgenden Themen weiterhelfen:
- Planung deines individuellen Budgets für den Immobilienkauf
- Detaillierte Fragen rund um Kredite für deinen persönlichen Fall, auch für Bürgschaften oder Mitkreditnehmer
- Beratung zur Vertragsgestaltung mit Sondertilgung, Rückzahlungsmöglichkeiten und mehr
Fazit: Bürgschaft kann helfen – aber nur mit Augenmaß
Eine Bürgschaft kann der entscheidende Hebel sein, um eine Immobilie trotz schwieriger Ausgangslage zu finanzieren. Gerade junge Menschen, Berufseinsteiger oder Familien in besonderen Lebenslagen profitieren davon. Wichtig ist aber, dass sowohl Kreditnehmer als auch Bürge die Tragweite dieser Entscheidung verstehen und sich nicht vorschnell binden. Mit ehrlicher Absprache, rechtlicher Beratung und klaren Regelungen kann eine Bürgschaft ein sinnvoller Weg zur eigenen Immobilie sein.

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